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Rechtliches

Vergütungsinformation gemäss Art. 45 VAG

Stand: 27. Juni 2025

Als registrierter Versicherungsvermittler gemäss FINMA-Vorgaben (Register-Nr. F01490428) legen wir hiermit transparent offen, welche Vergütungen (Provisionen) wir von Versicherungsgesellschaften für unsere Beratung und Vermittlung erhalten. Die Angaben verstehen sich als Orientierung – die genauen Sätze können je nach Produkt, Anbieter und Vereinbarung leicht variieren.

VersicherungssparteCourtage (%)Einmalige Provision (CHF)
Krankenkassen-Grundversicherung (KVG)CHF 70.– pro abgeschlossenen Vertrag
Krankenzusatzversicherung (VVG)Monatsprämie × 12–16
Lebensversicherung (Säule 3a/3b)3–6 % Einmalprämie oder 30–40 % Jahresprämie
Krankentaggeldversicherung (KTG)5–8 %
Unfallversicherung (UVG)1–3 %
Übrige Unfallversicherungen5–10 %
BVG-Versicherung (Pensionskassen – Kosten-/Risikoprämie)1–3 %
Sachversicherung (z. B. Hausrat, Gebäude)10–15 %
Motorfahrzeugversicherung8–12 %
Flottenversicherung7–15 %
Transportversicherung7–15 %
Betriebs-Haftpflichtversicherung10–15 %
Rechtsschutzversicherung10–15 %
Tierversicherung10–15 %
Reiseversicherung7–15 %
Technische Versicherungen10–15 %
Cyberversicherung10–15 %

Diese Angaben erfolgen gemäss den gesetzlichen Anforderungen gemäss VAG Art. 45 und AVO Art. 182. Bei Fragen zu den konkreten Vergütungsmodellen oder bei Wunsch nach einer vollständig honorarbasierten Beratung ohne Provisionen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mehr zur Offenlegung der Vergütung steht in unserer Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG, Ziffer 7.

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