Mietbedingungen
Fassung vom 4. September 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Mietanfragen und Buchungen des Sitzungszimmers Münsterberg im Güterbahnhof Wolf, Halle 2, St. Jakobs-Strasse, Basel.
1. Reservation und Miete
- Die verfügbaren Zeiten und Preise sind auf dieser Website unter «Sitzungszimmer» einsehbar.
- Gebucht wird über das Formular auf derselben Seite.
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, auf Wunsch einen Termin für eine Besichtigung sowie die Zahlungsinformationen.
- Die Mietanfrage ist sieben Tage gültig. Bei der Besichtigung wird der Mietvertrag erstellt; die Zahlung der Depotgebühr macht die Buchung verbindlich.
- Die Mietkosten sind bei der Übernahme oder bei der Onlinebuchung des Raums fällig.
2. Verantwortung
- Die verantwortliche Person weist bei der Unterzeichnung des Mietvertrags einen amtlichen Ausweis vor.
- Sie ist bei Übernahme und Rückgabe von Raum und Schlüssel anwesend und bleibt während des ganzen Anlasses im Raum.
- Die Weitergabe des Schlüssels ist nicht erlaubt.
3. Anlässe für Jugendliche
- Für Anlässe von Personen unter 21 Jahren übernimmt ein Elternteil die Verantwortung.
- Der Mietvertrag wird mit diesem Elternteil abgeschlossen. Er muss bei Übernahme und Abgabe von Raum und Schlüssel anwesend sein und den Anlass begleiten.
4. Haftung
- Die verantwortliche Person verfügt über eine private Haftpflichtversicherung und haftet für Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer im und um den Raum entstehen.
- Schäden oder Verluste sind bei der Rückgabe zu melden. Sie werden vom Depot abgezogen oder in Rechnung gestellt.
5. Mietbewilligung
- Wir behalten uns vor, bestimmte Anlässe nicht zu bewilligen — insbesondere aus Rücksicht auf die Nachbarschaft oder wenn sie dem Zweck der VFR widersprechen.
6. Parkplätze
- Parkplätze stehen im Bereich des Güterbahnhofs Wolf zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz, und Autos dürfen nicht anderswo auf dem Areal parkiert werden.
7. Verkaufsverbot
- Im Sitzungszimmer dürfen keine privaten Anlässe mit kommerziellem Zweck durchgeführt werden. Es dürfen weder Eintrittspreise erhoben noch Getränke und Speisen verkauft werden.
8. Alkohol- und Rauchverbot
- Ein verantwortungsvoller Umgang mit alkoholischen Getränken wird erwartet; es gelten die gesetzlichen Vorgaben des Kantons Basel-Stadt.
- In den Räumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot. Aschenbecher stehen im Aussenbereich.
9. Nachtruhe
- Es gilt die Nachtruhe der Stadt Basel. Nach 22 Uhr ist der Lärm im Aussenbereich zu reduzieren; Fenster und Türen bleiben geschlossen.
10. Dekoration
- Die Räume dürfen dekoriert werden, jedoch ohne Nägel und Schrauben. Alle Dekorationen sind nach der Nutzung zu entfernen.
11. Reinigung
- Die Reinigung erfolgt durch die mietende Person nach der bereitgestellten Checkliste. Bei ungenügender Reinigung wird der Mehraufwand vom Depot abgezogen oder in Rechnung gestellt.
12. Abfallentsorgung
- Abfallkübel stehen zur Verfügung. Kehricht und andere Abfälle sind eigenständig zu entsorgen.
13. Eigenbedarf
- Wir können bis einen Monat vor dem Anlass aus triftigen Gründen Eigenbedarf anmelden und den Vertrag auflösen. Der Mietbetrag wird in diesem Fall zurückerstattet; weitere Entschädigungen werden nicht ausgerichtet.
14. Auflösung und Rückerstattung
- Bis einen Monat vor dem Anlass: der gesamte Mietbetrag.
- Weniger als einen Monat bis eine Woche vor dem Anlass: der halbe Mietbetrag.
- Weniger als eine Woche vor dem Anlass: keine Rückerstattung.
15. Zuwiderhandlungen
- Bei Verstössen gegen diese Bedingungen kann der Anlass ohne Rückerstattung abgebrochen und die mietende Person von künftigen Vermietungen ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Bedingungen? Rufen Sie uns an unter +41 58 200 29 29 oder schreiben Sie an service@vfrmanagement.ch.