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Sitzungszimmer Münsterberg

Mietbedingungen

Fassung vom 4. September 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Mietanfragen und Buchungen des Sitzungszimmers Münsterberg im Güterbahnhof Wolf, Halle 2, St. Jakobs-Strasse, Basel.

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1. Reservation und Miete

  • Die verfügbaren Zeiten und Preise sind auf dieser Website unter «Sitzungszimmer» einsehbar.
  • Gebucht wird über das Formular auf derselben Seite.
  • Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, auf Wunsch einen Termin für eine Besichtigung sowie die Zahlungsinformationen.
  • Die Mietanfrage ist sieben Tage gültig. Bei der Besichtigung wird der Mietvertrag erstellt; die Zahlung der Depotgebühr macht die Buchung verbindlich.
  • Die Mietkosten sind bei der Übernahme oder bei der Onlinebuchung des Raums fällig.

2. Verantwortung

  • Die verantwortliche Person weist bei der Unterzeichnung des Mietvertrags einen amtlichen Ausweis vor.
  • Sie ist bei Übernahme und Rückgabe von Raum und Schlüssel anwesend und bleibt während des ganzen Anlasses im Raum.
  • Die Weitergabe des Schlüssels ist nicht erlaubt.

3. Anlässe für Jugendliche

  • Für Anlässe von Personen unter 21 Jahren übernimmt ein Elternteil die Verantwortung.
  • Der Mietvertrag wird mit diesem Elternteil abgeschlossen. Er muss bei Übernahme und Abgabe von Raum und Schlüssel anwesend sein und den Anlass begleiten.

4. Haftung

  • Die verantwortliche Person verfügt über eine private Haftpflichtversicherung und haftet für Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer im und um den Raum entstehen.
  • Schäden oder Verluste sind bei der Rückgabe zu melden. Sie werden vom Depot abgezogen oder in Rechnung gestellt.

5. Mietbewilligung

  • Wir behalten uns vor, bestimmte Anlässe nicht zu bewilligen — insbesondere aus Rücksicht auf die Nachbarschaft oder wenn sie dem Zweck der VFR widersprechen.

6. Parkplätze

  • Parkplätze stehen im Bereich des Güterbahnhofs Wolf zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz, und Autos dürfen nicht anderswo auf dem Areal parkiert werden.

7. Verkaufsverbot

  • Im Sitzungszimmer dürfen keine privaten Anlässe mit kommerziellem Zweck durchgeführt werden. Es dürfen weder Eintrittspreise erhoben noch Getränke und Speisen verkauft werden.

8. Alkohol- und Rauchverbot

  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit alkoholischen Getränken wird erwartet; es gelten die gesetzlichen Vorgaben des Kantons Basel-Stadt.
  • In den Räumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot. Aschenbecher stehen im Aussenbereich.

9. Nachtruhe

  • Es gilt die Nachtruhe der Stadt Basel. Nach 22 Uhr ist der Lärm im Aussenbereich zu reduzieren; Fenster und Türen bleiben geschlossen.

10. Dekoration

  • Die Räume dürfen dekoriert werden, jedoch ohne Nägel und Schrauben. Alle Dekorationen sind nach der Nutzung zu entfernen.

11. Reinigung

  • Die Reinigung erfolgt durch die mietende Person nach der bereitgestellten Checkliste. Bei ungenügender Reinigung wird der Mehraufwand vom Depot abgezogen oder in Rechnung gestellt.

12. Abfallentsorgung

  • Abfallkübel stehen zur Verfügung. Kehricht und andere Abfälle sind eigenständig zu entsorgen.

13. Eigenbedarf

  • Wir können bis einen Monat vor dem Anlass aus triftigen Gründen Eigenbedarf anmelden und den Vertrag auflösen. Der Mietbetrag wird in diesem Fall zurückerstattet; weitere Entschädigungen werden nicht ausgerichtet.

14. Auflösung und Rückerstattung

  • Bis einen Monat vor dem Anlass: der gesamte Mietbetrag.
  • Weniger als einen Monat bis eine Woche vor dem Anlass: der halbe Mietbetrag.
  • Weniger als eine Woche vor dem Anlass: keine Rückerstattung.

15. Zuwiderhandlungen

  • Bei Verstössen gegen diese Bedingungen kann der Anlass ohne Rückerstattung abgebrochen und die mietende Person von künftigen Vermietungen ausgeschlossen werden.

Fragen zu den Bedingungen? Rufen Sie uns an unter +41 58 200 29 29 oder schreiben Sie an service@vfrmanagement.ch.

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