Vollmacht
Damit wir für Sie handeln können — bei Ämtern, Banken und Versicherungen. Füllen Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie direkt am Bildschirm. Der Wortlaut unten entspricht dem Dokument, das dabei entsteht.
Das erteilen Sie uns
Die Vollmacht gilt für alle steuerlichen, finanziellen und damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten und beinhaltet insbesondere folgende Befugnisse:
- 1. Anforderung und Entgegennahme aller relevanten Informationen und Dokumente von Behörden, Institutionen und Unternehmen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Ämter auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene, Bankinstitute, Versicherungsgesellschaften und andere finanzielle Institutionen.
- 2. Einreichung und Entgegennahme von Dokumenten für die Erstellung und Abgabe meiner Steuererklärung sowie andere notwendige steuerliche Dokumentationen.
- 3. Führung von Verhandlungen und Abschluss von Vereinbarungen bezüglich meiner finanziellen Angelegenheiten.
- 4. Einleitung und Empfang von Massnahmen zur finanziellen Planung, Risikomanagement und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Sie bleibt gültig, bis Sie sie schriftlich widerrufen — das geht jederzeit, formlos, ohne Begründung.