Betriebshaftpflicht
Deckt Schäden an Dritten ab, die durch betriebliche Tätigkeit entstehen.
Warum das wichtig ist
Ein einziger Moment Unachtsamkeit kann Forderungen auslösen, die den Jahresgewinn um ein Vielfaches übersteigen. Der Sanitärbetrieb, dessen Verschraubung nachts ein Leck bekommt und drei Stockwerke unter Wasser setzt; die Kundin, die im Laden über ein Kabel stürzt und lange arbeitsunfähig bleibt — solche Fälle erreichen schnell sechs- oder siebenstellige Beträge. Ohne Versicherung haftet der Betrieb mit seinem Vermögen, bei der Einzelfirma zusätzlich mit dem Privatvermögen der Inhaberin oder des Inhabers. Und selbst unberechtigte Forderungen kosten: Sie müssen geprüft und abgewehrt werden.
Praktisch kein Betrieb mit Kundenkontakt kommt ohne diese Deckung aus — vom Handwerk über die Gastronomie bis zur Beratung, deren Fehler das Vermögen der Kundschaft schädigen können. In der Schweiz ist die Betriebshaftpflicht für die meisten Branchen freiwillig; einzelne Berufe und Tätigkeiten kennen jedoch eine Versicherungspflicht, und viele Auftraggeber verlangen den Nachweis, bevor sie überhaupt einen Vertrag unterschreiben. Die Prämie trägt der Betrieb, bemessen üblicherweise nach Lohnsumme oder Umsatz. Die Versicherung übernimmt dabei zwei Aufgaben: berechtigte Forderungen bezahlen — und unberechtigte auf eigene Kosten abwehren.
Das haben Sie davon
Ein Fehler im Tagesgeschäft bedroht nicht die Existenz der Firma.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter sind gedeckt.
Branchengerechte Deckung statt Standardpolice ab Stange.
Das übernehmen wir für Sie
- Risikoanalyse nach Branche und Tätigkeit
- Vergleich der Anbieter nach Deckungssumme und Ausschlüssen
- Einschluss von Obhuts- und Bearbeitungsschäden, wo nötig
- Schadenabwicklung und Korrespondenz mit dem Versicherer
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Bei Personenschäden geht es schnell um Heilungskosten, Erwerbsausfall und Rentenleistungen über Jahrzehnte. Der Prämienunterschied zwischen einer knappen und einer soliden Deckungssumme ist meist klein — der Unterschied im Ernstfall dagegen existenziell.
Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten oder die Sie in Obhut haben, sind in vielen Grunddeckungen ausgeschlossen. Gerade für Handwerks-, Reinigungs- und Reparaturbetriebe ist genau das aber das Alltagsrisiko. Dieser Einschluss gehört auf jede Checkliste.
Die Police versichert die Tätigkeit, die im Vertrag steht. Wer neue Arbeiten anbietet, eine Filiale eröffnet oder deutlich mehr Personal beschäftigt, sollte das dem Versicherer melden — sonst klafft im Schadenfall eine Lücke, obwohl brav Prämie bezahlt wurde.
Melden Sie jede Forderung sofort dem Versicherer und überlassen Sie ihm die rechtliche Beurteilung. Wer gegenüber Geschädigten vorschnell Schuld eingesteht oder selbst bezahlt, gefährdet den Versicherungsschutz. Ein ehrliches «Das klären wir über unsere Versicherung» reicht völlig.