Familienplanung
Von der vorgeburtlichen Anmeldung bis zur nachgeburtlichen Deckung — lückenlos und risikomindernd.
Warum das wichtig ist
Kommt ein Kind mit einem Geburtsgebrechen oder gesundheitlichen Auffälligkeiten zur Welt, bleibt ihm der Zugang zu vielen Zusatzversicherungen unter Umständen ein Leben lang verwehrt — die Gesellschaften dürfen nach der Geburt prüfen und ablehnen. Wer die Anmeldung dagegen schon in der Schwangerschaft macht, umgeht diese Prüfung vollständig, egal wie die Geburt verläuft. Zeigt sich Jahre später etwa eine Zahnfehlstellung, entscheidet genau dieser frühe Schritt darüber, ob die Korrektur mitgetragen wird oder ob die Eltern die gesamte Rechnung selbst stemmen.
Der Schweizer Rahmen gibt werdenden Eltern klare Leitplanken: Die Grundversicherung des Kindes muss innert dreier Monate nach der Geburt abgeschlossen werden und gilt rückwirkend ab dem ersten Lebenstag. Bei Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung, und erwerbstätige Mütter erhalten während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung. Gleichzeitig verändert ein Kind die ganze finanzielle Ausgangslage: Reduziert ein Elternteil das Pensum, wiegt ein Erwerbsausfall oder Todesfall plötzlich doppelt schwer. Deshalb gehört zur Familienplanung mehr als die Anmeldung des Kindes — nämlich der Blick auf die Absicherung der Eltern.
Das haben Sie davon
Ihr Kind ist ab dem ersten Tag gedeckt — ohne Gesundheitsprüfung.
Die vorgeburtliche Anmeldung sichert Zusätze, die später verwehrt werden könnten.
Eine Sorge weniger in einer Zeit, in der Sie anderes im Kopf haben.
Das übernehmen wir für Sie
- Vorgeburtliche Anmeldung bei Grund- und Zusatzversicherung
- Prüfung von Taggeld und Erwerbsausfall für die Elternzeit
- Anpassung von Haftpflicht, Hausrat und Vorsorge an die neue Familiensituation
- Anmeldung des Kindes nach der Geburt — auch bequem über unser Kundenportal
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Melden Sie das Kind für Spital- und Zahnzusätze bereits vor der Geburt an — das ist der einzige Zeitpunkt, an dem keine Gesundheitsfragen gestellt werden dürfen. Nach der Geburt ist dieses Fenster unwiderruflich zu. Ein kurzer Termin im zweiten Trimester reicht dafür meist aus.
Das Kind muss nicht automatisch zur Kasse der Eltern. Die Kinderprämien und Rabatte unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften teils deutlich, gerade bei mehreren Kindern. Ein separater Vergleich lohnt sich fast immer.
Kleine Kinder sind häufig beim Arzt — von Vorsorgeuntersuchungen bis zur nächsten Ohrenentzündung. Eine Wahlfranchise rechnet sich bei ihnen deshalb selten; die Standardfranchise von null ist meist die richtige Wahl. Erst im Jugendalter darf man neu rechnen.
Prüfen Sie mit dem Familienzuwachs auch Ihre eigene Absicherung: Todesfallkapital, Erwerbsunfähigkeit und die Lücken bei einer Pensumsreduktion. Unverheiratete Paare sollten zudem die Begünstigung in Vorsorge und Versicherungen ausdrücklich regeln, da das Gesetz sie schlechter stellt als Ehepaare.