Zusatzversicherung
Ergänzung zur Grundversicherung: Spitalabteilung, Zahn, Alternativmedizin und Auslanddeckung.
Warum das wichtig ist
Die Grundversicherung deckt den medizinischen Standard — nicht mehr. Die Zahnspange des Kindes, die Brille, der Transport nach einem Notfall in den Bergen oder die Behandlung beim Naturheilpraktiker gehen ohne Zusatzdeckung weitgehend zulasten des eigenen Portemonnaies. Eine Zahnstellungskorrektur beim Kind kostet schnell mehrere tausend Franken, und die Grundversicherung beteiligt sich daran in aller Regel nicht. Auch die freie Wahl des Spitals und des Arztes über den Wohnkanton hinaus gibt es nur mit dem passenden Zusatz.
Zusatzversicherungen laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und sind freiwillig — für beide Seiten. Die Gesellschaften dürfen Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ganz ablehnen. Deshalb ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss, solange man jung und gesund ist; wer erst nach einer Diagnose kommt, findet oft keine Tür mehr offen. Besonders wichtig sind Zusätze für Familien mit Kindern, für Menschen mit Wunsch nach halbprivater oder privater Spitalabteilung und für alle, die Wert auf Alternativmedizin legen.
Das haben Sie davon
Nur die Zusätze, die Sie wirklich brauchen — keine doppelten Deckungen.
Spital, Zahn, Brille, Alternativmedizin und Ausland sauber geregelt.
Aufnahme rechtzeitig planen: Wir kennen die Gesundheitsprüfungen der Anbieter.
Das übernehmen wir für Sie
- Analyse Ihrer bestehenden Zusatzversicherungen auf Lücken und Doppelspurigkeiten
- Vergleich der Spitalzusätze (allgemein, halbprivat, privat) mit Prämien und Leistungen
- Begleitung durch die Gesundheitsprüfung — ehrlich und mit realistischer Einschätzung
- Kündigungs- und Wechselservice mit Fristenkontrolle
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Lösen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst auf, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters vorliegt. Fällt die Gesundheitsprüfung anders aus als erhofft, stehen Sie sonst ganz ohne Deckung da. Diese Reihenfolge ist der wichtigste Grundsatz bei jedem Wechsel.
Verschwiegene Diagnosen oder Behandlungen können auch Jahre später auffliegen — dann darf die Gesellschaft Leistungen verweigern und den Vertrag auflösen. Ein ehrlich deklarierter Vorbehalt ist deutlich besser als eine Deckung, die im Ernstfall platzt. Im Zweifel lieber eine Angabe zu viel machen als eine zu wenig.
Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Gesellschaft liegen. Häufig ist die günstigste Grundversicherung nicht dort, wo die passenden Zusätze angeboten werden — die Trennung spart dann auf beiden Seiten. Lassen Sie sich von Kombi-Angeboten nicht unter Druck setzen.
Für Zusatzversicherungen gilt die November-Regel der Grundversicherung nicht: Massgebend sind die Kündigungsfristen im Vertrag, oft drei Monate auf Jahresende, teils mit mehrjährigen Laufzeiten. Prüfen Sie diese Angaben in der Police, bevor Sie einen Wechsel planen. Sonst verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.