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Für Unternehmen

Berufshaftpflicht

Deckt Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern — für beratende und bewilligungspflichtige Berufe.

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Warum das wichtig ist

Wer beruflich berät, plant oder begutachtet, haftet für den Rat — nicht für ein umgestossenes Glas. Genau hier hört die Betriebshaftpflicht auf: Sie zahlt bei Personen- und Sachschäden, nicht bei reinen Vermögensschäden. Der Treuhänder, der eine Frist verpasst und dem Mandanten eine Nachsteuer beschert; die Architektin, deren Massfehler einen Umbau verteuert; das IT-Unternehmen, dessen Konfigurationsfehler einen Betrieb tagelang lahmlegt — in all diesen Fällen ist niemand verletzt und nichts zerbrochen, und trotzdem steht eine Forderung im Raum. Die Berufshaftpflicht ist die Versicherung für genau diese Schäden.

In der Schweiz ist sie für mehrere Berufe vorgeschrieben: für Anwältinnen und Anwälte, Ärztinnen und Ärzte, Revisionsstellen, Versicherungsvermittler und weitere bewilligungspflichtige Tätigkeiten. Für alle anderen ist sie freiwillig — aber viele Auftraggeber, gerade die öffentliche Hand und grössere Firmen, verlangen den Nachweis vor der Auftragserteilung. Zwei Punkte entscheiden über den Wert der Police: die Rückwärtsdeckung für Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert sind und erst später auffallen, und die Nachdeckung für Forderungen, die nach dem Ende der Tätigkeit eintreffen. Beides fehlt in günstigen Angeboten oft.

Das haben Sie davon

Ein Beratungsfehler kostet Sie nicht die Existenz.

Deckt Vermögensschäden — dort, wo die Betriebshaftpflicht aufhört.

Für viele Berufe Pflicht: Treuhand, Recht, Medizin, Architektur, IT.

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung, ob Ihr Beruf eine Versicherungspflicht kennt
  • Vergleich der Anbieter nach Deckungssumme, Rückwärts- und Nachdeckung
  • Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht — damit keine Lücke bleibt
  • Begleitung bei Forderungen, von der Meldung bis zur Erledigung

Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.

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Tipps aus der Beratung

Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.

Zuerst klären: Pflicht oder freiwillig

Für einige Berufe schreibt das Gesetz eine Mindestdeckung vor, und die Bewilligung hängt daran. Wir prüfen für Ihre Tätigkeit, was gilt — bevor Sie eine Police kaufen, die zu klein ist.

Auf die Rückwärtsdeckung achten

Ein Beratungsfehler fällt selten am selben Tag auf. Ohne Rückwärtsdeckung sind alle Fehler aus der Zeit vor dem Vertragsbeginn ungedeckt — auch wenn die Forderung erst während der Vertragsdauer eintrifft.

Nachdeckung bei Aufgabe der Tätigkeit

Wer den Betrieb schliesst oder in Pension geht, bleibt haftbar. Eine Nachdeckung von fünf oder zehn Jahren kostet wenig und verhindert, dass eine späte Forderung die Altersvorsorge angreift.

Betriebs- und Berufshaftpflicht zusammen denken

Die beiden decken verschiedene Schäden. Wer nur eine von beiden hat, hat eine Lücke — meistens genau dort, wo das eigene Hauptrisiko liegt. Wir stellen die zwei Policen so zusammen, dass nichts dazwischenfällt.

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