Berufshaftpflicht
Deckt Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern — für beratende und bewilligungspflichtige Berufe.
Warum das wichtig ist
Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn etwas kaputtgeht oder jemand zu Schaden kommt. Sie zahlt aber nicht, wenn Ihr Fehler reines Geld kostet — und genau das ist bei beratenden Berufen der Normalfall. Die Treuhänderin, die eine Frist verpasst und dem Mandanten eine Nachsteuer einbrockt; der Architekt, dessen Berechnung eine teure Nachbesserung auslöst; die IT-Firma, deren Fehler den Betrieb der Kundschaft tagelang stilllegt. Solche Forderungen heissen «reine Vermögensschäden», und sie sind in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dafür gibt es die Berufshaftpflicht.
In der Schweiz ist sie für einige Berufe vorgeschrieben — Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Revisionsstellen, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungsvermittler wie wir selbst. Für alle anderen ist sie freiwillig, wird aber von Auftraggebern immer häufiger verlangt, bevor überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Zwei Dinge entscheiden über den Wert der Police: die Rückwärtsdeckung — sind Fehler mitversichert, die Sie vor Vertragsbeginn gemacht haben, aber erst jetzt auffallen? — und die Nachhaftung: Wer aufhört oder verkauft, haftet Jahre später noch für alte Arbeiten.
Das haben Sie davon
Ein Beratungsfehler kostet Ihre Kundschaft Geld — nicht Sie.
Deckt reine Vermögensschäden, die keine Betriebshaftpflicht übernimmt.
Für viele Berufe Pflicht, für Aufträge oft die Bedingung.
Das übernehmen wir für Sie
- Prüfung, ob Ihre Tätigkeit einer Versicherungspflicht untersteht
- Vergleich der Anbieter nach Deckungssumme, Selbstbehalt und Rückwärtsdeckung
- Einschluss von Nachhaftung beim Aufhören oder Verkauf
- Schadenbegleitung samt Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Ein Beratungsfehler fällt selten sofort auf — oft erst bei der nächsten Steuerprüfung oder Jahre später beim Bauabschluss. Ohne Rückwärtsdeckung zahlt die Police nur, was nach Vertragsbeginn passiert ist. Beim Wechsel des Versicherers ist das die wichtigste Frage überhaupt.
Wer das Geschäft aufgibt oder verkauft, haftet weiter für die Arbeit von früher. Ohne vereinbarte Nachhaftung endet der Schutz mit dem Vertrag — und die Forderung kommt an, wenn längst keine Prämie mehr fliesst. Fünf Jahre sind ein üblicher, sinnvoller Wert.
Nicht am Umsatz, sondern daran, was der teuerste Fehler auslösen könnte. Ein einzelnes Projekt kann die Jahresrechnung um ein Vielfaches übersteigen — und genau dort entsteht der Schaden, nicht im Durchschnitt.
Versichert ist, was im Vertrag steht. Wer die Beratung um ein neues Feld erweitert — Treuhand um Lohnbuchhaltung, IT um Sicherheitsprüfungen — muss das melden. Sonst steht im Schadenfall die Tätigkeit nicht in der Police, obwohl brav Prämie bezahlt wurde.
