Lebensversicherung
Absicherung Ihrer Familie im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit.
Warum das wichtig ist
Fällt das Haupteinkommen einer Familie weg, tragen die Hinterbliebenen nicht nur die Trauer, sondern auch Miete oder Hypothek, Krankenkassenprämien und den Alltag der Kinder. Die Leistungen aus AHV und Pensionskasse decken davon oft nur einen Teil — und im Konkubinat zahlt die AHV dem überlebenden Partner gar keine Hinterlassenenrente. Ohne zusätzliche Absicherung kann das bedeuten, dass das Eigenheim verkauft oder das Leben radikal umgestellt werden muss.
Eine Lebensversicherung ist freiwillig, in bestimmten Situationen aber fast unverzichtbar: für Familien mit einem Haupteinkommen, für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit Hypothek, für Konkubinatspaare und für Selbständige ohne Pensionskasse. Banken verlangen bei der Finanzierung teilweise eine Todesfallabsicherung, etwa bei indirekter Amortisation. Wird die reine Risikoversicherung im Rahmen der Säule 3a abgeschlossen, sind die Prämien zudem steuerlich abziehbar.
Das haben Sie davon
Ihre Familie ist finanziell geschützt, wenn Ihnen etwas zustösst.
Erwerbsunfähigkeit ist mitversicherbar — das grössere Risiko im Erwerbsleben.
Klare Trennung von Sparen und Risiko: Sie sehen, wofür Sie zahlen.
Das übernehmen wir für Sie
- Bedarfsanalyse: Was muss im Todesfall und bei Invalidität gedeckt sein?
- Vergleich von Risiko- und gemischten Versicherungen
- Abstimmung mit Pensionskasse und Säule 3a
- Begünstigung und Steuerfragen sauber geregelt
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Eine reine Todesfallversicherung kostet einen Bruchteil einer gemischten Police und deckt das eigentliche Risiko vollständig ab. Gespart werden kann daneben flexibel, etwa auf einem 3a-Konto oder in Fonds. Gemischte Verträge binden dagegen über Jahrzehnte, und ein früher Ausstieg bringt meist Verluste.
Heirat, Scheidung, Geburt oder eine neue Partnerschaft: Die Begünstigungsordnung Ihrer Police sollte solche Ereignisse nachvollziehen. Gerade im Konkubinat erhält die Partnerin oder der Partner nur dann etwas, wenn sie oder er ausdrücklich eingesetzt ist. Ein kurzer Check alle paar Jahre verhindert bittere Überraschungen.
Wer vor allem die Hypothek absichern will, kann eine Police mit abnehmendem Todesfallkapital wählen — die versicherte Summe sinkt parallel zur Restschuld. Das ist deutlich günstiger als eine konstante Deckung. Klären Sie dabei, welche Absicherung die Bank tatsächlich verlangt.
Bei einer älteren gemischten Lebensversicherung liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich unter den einbezahlten Prämien, und alte Verträge enthalten teils Konditionen, die es heute nicht mehr gibt. Lassen Sie einen bestehenden Vertrag darum analysieren, bevor Sie kündigen oder einen neuen unterschreiben.