UVG und Krankentaggeld
Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Ihr Personal.
Warum das wichtig ist
Fällt eine Mitarbeiterin monatelang wegen Krankheit aus, muss der Betrieb ihren Lohn eine gewisse Zeit weiterzahlen — und gleichzeitig eine Stellvertretung finanzieren. Ohne Krankentaggeldversicherung trägt die Firma beides allein, und bei einem kleinen Team kann ein einziger Langzeitausfall das Jahresergebnis auffressen. Dazu kommt der menschliche Konflikt: Endet die gesetzliche Lohnfortzahlung nach wenigen Wochen, steht der Arbeitgeber vor der Wahl, aus Kulanz weiterzuzahlen oder einem kranken Mitarbeiter den Lohn zu streichen. Eine Taggeldlösung nimmt genau diese Härte aus der Situation.
Der Schweizer Rahmen ist zweigeteilt: Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch — Berufsunfälle sind ab der ersten Arbeitsstunde gedeckt, Nichtberufsunfälle ab einem Pensum von acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Betrieb, jene für Nichtberufsunfälle darf er den Mitarbeitenden vom Lohn abziehen. Das Krankentaggeld dagegen ist grundsätzlich freiwillig, in vielen Gesamtarbeitsverträgen aber vorgeschrieben — und faktisch gehört es für jeden Betrieb mit Personal zur Grundausstattung, weil Krankheit weit häufiger zu langen Ausfällen führt als Unfälle.
Das haben Sie davon
Ihr Personal ist bei Unfall und Krankheit gesetzeskonform versichert.
Prämien im Vergleich — gleiche Leistung kostet je nach Anbieter sehr unterschiedlich.
Lohnfortzahlung geregelt, Streit mit Mitarbeitenden vermieden.
Das übernehmen wir für Sie
- Vergleich von UVG, UVG-Zusatz und Krankentaggeld
- Abstimmung von Wartefristen auf die Lohnfortzahlungspflicht
- Schaden- und Absenzenmeldungen (auch SUNET) über uns
- Jährliche Lohnsummen-Deklaration im Griff
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Je länger die Wartefrist bis zum ersten Taggeld, desto tiefer die Prämie. Stimmen Sie die Frist auf Ihre Lohnfortzahlungspflicht ab: Kann der Betrieb dreissig oder sechzig Tage selbst überbrücken, sparen Sie Jahr für Jahr — ohne dass Ihre Mitarbeitenden eine Lücke spüren.
Untersteht Ihr Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag, schreibt dieser häufig ein Krankentaggeld mit bestimmten Leistungen und Prämienaufteilungen vor. Eine Police, die diese Vorgaben verfehlt, schützt Sie nicht vor Nachforderungen. Lassen Sie die Deckung mit dem GAV abgleichen, bevor Sie unterschreiben.
Verspätete Krankmeldungen gehören zu den häufigsten Gründen für Ärger im Leistungsfall — im schlechtesten Fall kürzt der Versicherer. Legen Sie intern fest, wer Absenzen ab welchem Tag meldet, und halten Sie den Ablauf schriftlich fest. Ein sauberer Meldeprozess ist gratis und wirkt.
Ihre Prämien richten sich stark nach den Schäden der Vergangenheit. Ein Betrieb mit wenigen Absenzen hat gute Karten für tiefere Sätze — aber nur, wer den eigenen Verlauf kennt und ihn beim Vergleich auf den Tisch legt. Verlangen Sie die Schadenstatistik jedes Jahr von Ihrem Versicherer.