Fahrzeugversicherung
Schutz für Ihr und für dritte Fahrzeuge: Unfallereignisse, Reparaturen und Mietwagen.
Warum das wichtig ist
Ein Sommergewitter mit Hagel, ein Marder im Motorraum oder eine Delle vom unbekannten Nachbarn im Parkhaus: Schäden am eigenen Auto passieren, ohne dass Sie etwas falsch gemacht haben — und ohne Kaskodeckung zahlen Sie die Reparatur von mehreren tausend Franken aus der eigenen Tasche. Verursachen Sie selbst einen Unfall, kommt es noch dicker: Für Schäden an anderen haften Sie unbeschränkt. Wer hier die falsche Deckung gewählt hat, merkt es erst, wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt.
Das Strassenverkehrsgesetz macht die Haftpflichtversicherung zur Pflicht — ohne sie wird kein Fahrzeug eingelöst. Teil- und Vollkasko dagegen sind freiwillig; einzig beim Leasing verlangt der Leasinggeber in aller Regel eine Vollkasko. Für Besitzerinnen neuer oder junger Fahrzeuge lohnt sich die Vollkasko fast immer, bei älteren Autos verschiebt sich die Rechnung Richtung Teilkasko oder reiner Haftpflicht. Da die Prämien für dieselbe Deckung je nach Gesellschaft stark auseinanderliegen, gehört das Auto zu den dankbarsten Sparposten im Versicherungsordner.
Das haben Sie davon
Vollkasko, Teilkasko oder nur Haftpflicht — Sie zahlen für das, was zu Ihrem Auto passt.
Bonusschutz und grobfahrlässige Handlungen: Wir erklären, was sich lohnt.
Im Schadenfall ein Foto über das Kundenportal — wir übernehmen den Rest.
Das übernehmen wir für Sie
- Offerten mehrerer Gesellschaften mit transparenter Gegenüberstellung
- Beratung zu Selbstbehalt, Parkschaden und Ersatzwagen
- Ummeldung bei Fahrzeugwechsel inklusive Kennzeichen-Fragen
- Schadenmeldung und Nachverfolgung durch uns
Die Beratung ist für Sie kostenlos — wir werden von den Versicherungsgesellschaften über Courtagen entschädigt und legen diese auf Wunsch offen.
Tipps aus der Beratung
Was wir unseren Kundinnen und Kunden immer wieder sagen – kostenlos schon vor dem ersten Gespräch.
Ein Neuwagen gehört in die Vollkasko, doch mit sinkendem Zeitwert verliert sie an Nutzen. Ab etwa fünf bis sieben Jahren lohnt sich die Rechnung: Steht die Jahresprämie in keinem Verhältnis mehr zum Fahrzeugwert, ist der Wechsel auf Teilkasko fällig. Diese deckt weiterhin Hagel, Glasbruch, Diebstahl und Marderschäden.
Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar, und kleine Schäden meldet man ohnehin besser nicht — die Rückstufung im Bonussystem kostet über die Jahre oft mehr als die Reparatur. Rechnen Sie vor jeder Meldung kurz nach oder fragen Sie uns. So bleibt der Bonus dort, wo er hingehört.
Wer das Auto regelmässig fährt, muss im Vertrag angegeben sein — besonders junge Lenkerinnen und Lenker. Fehlt die Angabe, drohen im Schadenfall happige Zusatz-Selbstbehalte oder Kürzungen. Melden Sie es der Gesellschaft, sobald etwa das Kind mit frischem Führerausweis mitfährt.
Neben dem ordentlichen Vertragsablauf öffnen auch ein Fahrzeugwechsel, eine Prämienerhöhung oder ein Schadenfall die Tür für eine Kündigung. Zudem lassen sich auch mehrjährige Verträge nach drei Jahren auf Ende des Versicherungsjahres beenden. Wer diese Momente nutzt, muss nie jahrelang auf einer zu teuren Police sitzen bleiben.